Damit ein Au-pair bei Ihnen einziehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die den gesetzlichen Anforderungen und Standards des Au-pair-Programms entsprechen. In Ihrem Haushalt sollte mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, und mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Die Familiensprache muss Deutsch sein, damit das Au-pair seine Sprachkenntnisse verbessern kann.
Gastfamilien können Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Alleinerziehende sein. Es darf keine Verwandtschaft zwischen der Familie und dem Au-pair bestehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ein Au-pair-Verhältnis dauert mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate. Für kurzfristige Unterstützung oder eine langfristige Betreuungsperson für Ihre Kinder ist das Au-pair-Programm nicht geeignet.
Unsere Agentur begleitet Sie dabei, diese Voraussetzungen zu erfüllen, und sorgt dafür, dass der Austausch zwischen Ihrer Familie und dem Au-pair harmonisch und bereichernd ist.
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